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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AvivaTravel Ltd. (im Folgenden AVT)

1. Reisevertrag: Mit Übersendung der Reiseanmeldung oder - im Falle eines Gutscheins - mit Übersendung der AVT erfüllten Buchungsunterlagen bietet der Kunde den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dieser kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung bei dem Kunden zustande. Weicht der Inhalt der Reise-bestätigung/Rechnung vom Inhalt der durch den Kunden übersandten Reiseanmeldung/AVT erfüllten Buchungsunterlagen ab, liegt darin ein neues Angebot des Reiseveran-stalters, an welches dieser 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt dann auf Grundlage dieses neuen Angebotes durch Annahme des Kunden zustande; diese kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Antritt der Reise,..) erfolgen. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich nur aus den Leistungsbeschreibun-gen/Reiseunterlagen des Veranstalters. Leistungsbeschreibungen der Leistungsträger sind unverbindlich. Mitarbeiter des Veranstalters sind zu Nebenabreden nicht befugt.

2. Zahlung: Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung wird die dort AVT überwiesene Anzahlung i.H.v. 30% des Gesamtreisepreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb 1 Woche nach Erhalt zu entrichten. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten, im Falle kurzfristiger Buchung ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Die Reiseunterlagen werden nach vollständiger Zahlung 7 Tage vor Reiseantritt per Post zugesandt; bei kurzfristigen Buchungen erhält der Reisende eine Bestätigung über die Tickethinterlegung am Abflughafen. Sind die o. g. Zahlungen auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig erbracht, ist AVT zur Kündigung des Reisevertrages bzw. zum Rücktritt von diesem und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rück-trittsgebühren berechtigt, es sei denn es liegt zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

3. Reiseunterlagen: Für die Reise erforderliche Unterlagen werden per Post übermittelt oder in Einzelfällen am Flughafenschalter hinterlegt. Haftung für Verlust von Ti-ckets/Reisedokumenten auf dem Postweg wird nicht übernommen. Sollten dem Kunden die für den Reiseantritt erforderlichen Unterlagen nicht spätestens 10 Tage vor Reisean-tritt zugegangen sein, hat er AVT unverzüglich zu informieren, um Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Bei nicht rechtzeitiger Information besteht kein Schadenersatzanspruch.

4. Leistungen: Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in dem zum Buchungszeitpunkt gültigen Prospekt /Sonderausschreibung/Gratis-Reiseleistungen und den Rechnungs-/Bestätigungsangaben, die bindend sind. AVT kann vor Vertragsschluss eine Änderung erklären, über die der Kunde vor Buchung informiert wird. Nebenabreden bedürfen der Bestätigung durch AVT. Bei Widerspruch zwischen Leistungsbeschreibung in einem Prospekt/Sonderausschreibung/Gratis-Reiseleistung gilt nur die Leistungsbeschreibung der Sonderausschreibung/Gratis-Reiseleistungen, wenn der Kunde zum ermäßigten Reisepreis bucht.

5. Umbuchungen, Leistungs-/Preisänderungen: Falls auf Wunsch des Kunden nach Buchung, und zwar bei Gruppenreisen bis zum 29. Tag und bei Flug-/Flugpauschalreisen bis zum 22. Tag vor Reiseantritt, Änderungen hinsichtlich Reisetermin-/ziel, Unterkunft, Beförderung usw. (Umbuchung) vorgenommen werden, ist AVT berechtigt, pro Reiseteil-nehmer eine Bearbeitungspauschale i.H.v. € 25,00 pro Person zu erheben. Der Kunde/Reiseteilnehmer kann sich bis Reisebeginn durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. AVT ist berechtigt, dem Wechsel der Person zu widersprechen, falls die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschrif-ten/behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein solcher Dritter in den Vertrag ein, ist AVT berechtigt, eine Mehrkostenpauschale i.H.v. € 50,00 zu verlangen. Teilneh-mer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der o.g. Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den diesbezüglichen Bedingungen unter gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. AVT ist berechtigt, aus notwendigen oder nicht vorhersehbaren Gründen einzelne angebotene Leistungen zu ändern. AVT wird den Kunden von diesen Änderungen rechtzeitig mit einer Erklärungsfrist von 2 Wochen in Kenntnis setzen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, innerhalb der vorgenannten Frist kostenlos umzubuchen oder aber kostenlos zurückzutreten. Dies gilt nicht, falls die Änderungen lediglich geringfügiger Natur sind. AVT ist insbesondere berechtigt, An- und Abflugzeiten sowie An- und Abflughafen nachträglich zu ändern, sofern sich die Gründe dafür nach Abschluss des Reisevertrages ergeben. AVT wird den Kunden rechtzeitig darüber informieren. Ein kostenloses Umbuchungs- oder Rücktrittsrecht resultiert daraus nicht. Liegt der vereinbarte Reisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss, ist AVT berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, falls und soweit sich die durch den Kunden zu tragenden Nebenkosten nachweislich erhöht haben. Das Preiserhöhungsverlangen ist bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zulässig. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Er ist verpflichtet, das Rücktrittsrecht unverzüglich nach dem Erhalt des Preiserhöhungsverlangens schriftlich gegenüber AVT geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Reisenden: Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Es kommt auf den Zeitpunkt deren Zugangs an. Der Reisende ist verpflichtet, bereits AVT ausgehändigte Reiseunterlagen unverzüglich zurückzureichen. Tritt er vom Vertrag ganz oder teilwei-se zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann AVT Ersatz in Form einer Rücktrittspauschale für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei Berech-nung von Ersatzanspruch/Rücktrittspauschale sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Storniert der Kunde innerhalb von 1 Woche nach Erhalt der Rechnung werden keine Stornierungsgebühren berechnet. Im Übrigen berechnen sich Ersatzan-spruch/Rücktrittspauschale in % des Reisepreises wie folgt: Rücktritt bis 30. Tag vor Reiseantritt 20%, mindestens € 50,00 pro Person (p.P.); Rücktritt ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40% p.P., mind. € 50,00 p.P.; Rücktritt ab 21. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60% p.P., mind. € 50,00 p.P.; Rücktritt ab 6. bis 1 Tag vor Reiseantritt 80% p.P., mind. € 50,00 p.P.; Rücktritt am Tag des Reiseantritts oder Nichterscheinen 100% p.P.. Die Rücktrittskosten beinhalten nicht die Kosten für abgeschlossene Reiseversicherungen. Werden bereits AVT ausgehändigte Flugtickets/Hotelgutscheine nicht zurückgegeben, kann AVT den vollen Reisepreis verlangen. Kosten wie Telefonkosten o.ä. sowie die an einen Rücktrittsversicherer gezahlten Prämien werden nicht erstattet. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass AVT kein oder ein geringerer Schaden als die gefor-derte Pauschale entstanden ist. Sollten die AVT entstandenen Kosten höher sein als die oben genannten Pauschalbeträge, ist AVT. berechtigt, diesen höheren Betrag gegenüber dem Reisenden zu fordern.

7. Reiseversicherung: Der Reisepreis schließt keine Reiseversicherung ein. AVT empfiehlt den Abschluss einer solchen in Form des Basis- oder Komplettschutzes bei Buchung der Reise. Falls ein Versicherungsfall eintritt, ist die Versicherung unverzüglich zu informieren. AVT ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.

8. Nicht beanspruchte Leistungen: Beansprucht der Reisende Leistungen wg. vorzeitiger Abreise oder sonstigen zwingenden Gründen nicht, bemüht sich AVT bei Leistungs-trägern um Erstattung ersparter Aufwendungen. Die Verpflichtung entfällt bei völlig unerheblichen Leistungen oder entgegenstehenden gesetzt./behördl. Bestimmungen.

9. Rücktritt oder Kündigung durch den Reiseveranstalter vor bzw. nach Antritt der Reise
Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich derart vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. AVT behält den Anspruch auf den Reisepreis unter Anrechnung des Werts der ersparten Aufwendungen und der Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden, einschließlich der von Leistungsträgern erstatteten Beträge.

Bis 2 Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer AVT ausgeschriebenen/behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn AVT in der Reisebeschreibung ausdrücklich auf die nötige Mindestteil-nehmerzahl hingewiesen hat. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für AVT unzumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen so gering ist, dass AVT im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht durch AVT besteht jedoch nur, wenn AVT die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat, die zum Rücktritt führenden Umstände nachweist und ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück und den Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot seitens AVT keinen Gebrauch macht.

10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände:
Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder ähnliches zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Parteien den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn wird der gezahlte Reisepreis erstattet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Für erbrachte Leistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen kann AVT eine angemessene Entschädigung verlangen. Ergeben sich solche Umstände nach Reiseantritt, kann der Vertrag ebenfalls beiderseits gekündigt werden. AVT wird in diesem Fall alle für die Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen treffen und hat einen Entschädigungsanspruch für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen.

11. Haftung: AVT haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung/-erbringung unter Berücksichtigung der Orts-/Landesüblichkeit. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und/oder nicht vorsätzlich/ fahrlässig herbeigeführt wurden, ist auf den 3-fachen Reise-preis beschränkt. Gleiches gilt, soweit AVT für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. AVT haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit vermittelten Fremdleistungen. Für Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden aufgrund schuldhafter unerlaubter Handlung, haftet AVT je Kunde/Reise jeweils bis zu € 4.091,00, soweit der Schaden nicht vorsätzlich/fahrlässig herbeigeführt wurde. Liegt der Reisepreis über € 1.364,00 gilt die Beschränkung auf den 3-fachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Sind in intern. Übereinkommen od. darauf beruhenden Regelungen für Leistungsträger der AVT Haftungsbe-schränkungen vorgesehen, kann sich AVT bei entsprechenden Schadensfällen darauf berufen. Im fremden Namen vermittelte Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen unterliegen nicht der Haftung von AVT. Im Falle einer solchen Vermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler AVT ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrläs-sigkeit vorliegen. AVT haftet nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten, da AVT auf deren Erstellung und Inhalt keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht prüfen kann.

12. Gewährleistung, Schadenersatz: Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Reisepreis für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise mindern oder den Vertrag kündigen. Der Anspruch auf Minderung entsteht nicht, falls er es schuldhaft unterlässt, den Mangel der örtl. Reiseleitung unver-züglich anzuzeigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn AVT eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne - ggf. durch gleichwertige Ersatzleistung - abzuhelfen. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn Abhilfe unmöglich ist, von AVT endgültig verweigert wird oder die Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann der Reiseteilnehmer Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn AVT den Mangel zu vertreten hat und dieser so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50% gerechtfertigt ist. Der Reiseteilnehmer schuldet AVT den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadener-satz- oder Gewährleistungsansprüche an Dritte - auch an Ehegatten oder Familienangehörige -, ist AVT ausgeschlossen. Gleiches gilt für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Kunden/Reiseteilnehmer im eigenen Namen. Falls bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, hat der Kunde/Reiseteilnehmer innerhalb von 7 Tagen an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft eine Schadenanzeige zu erstatten. Bei Nichterstattung entfallen jegliche Ansprüche. AVT übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck. Mitarbeiter oder die Reiseleitung sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

13. Ausschlussfristen für Ansprüche, Verjährung: Ansprüche wg. nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb 1 Monats nach vertraglich vorgesehe-nem Ende der Reise gegenüber AVT geltend zu machen. Reisebüros sind nicht zur Entgegennähme von Anspruchsanmeldungen befugt. Deliktische Ansprüche sind innerhalb von 6 Mon. nach vertraglich vorgesehenem Reiseende geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Fristen können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Reisen-de an der Einhaltung unverschuldet gehindert war. Für vertragliche Ansprüche des Reisenden gilt eine Verjährungsfrist von 1 Jahr, für deliktische Ansprüche 3 Jahre. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise enden sollte. Bei schwebenden Verhandlungen ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reisende, AVT bzw. der Haftpflichtversicherer die Ansprüche zurückweist bzw. die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Mon. nach Ende der Hemmung ein.

14. Abtretungsverbot: Eine Abtretung der Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist AVT abgeschlos-sen. Gleiches gilt für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reiseteilnehmer im eigenen Namen.

15. Gesundheits-, Pass- und Visa Bestimmungen: AVT bietet Informationen über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes. Der Reisende ist für die Einhal-tung der Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten, falls nicht eine schuldhafte Falschinformation von AVT vorliegt. AVT rät, rechtzeitig Informationen über Gesundheitsrisiken einzuholen und verweist auf die Informationen der Gesundheitsämter, Tropeninstitute/-mediziner oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Auskünfte über Pass-/Visa Bestimmungen für dt. Staatsbürger erhalten Sie über AVT. Reisegäste ohne dt. Staatsan-gehörigkeit wenden sich bitte an die zuständige Botschaft. Für Auskünfte steht auch die AVT -Hotline zur Verfügung. Eine Gewähr für erteilte Informationen wird nicht übernommen.

16. Weitere Bestimmungen: Diese Bedingungen gelten, falls nicht in einzelnen Verträgen individuelle, schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung per EDV verarbeitet und weitergegeben. Offensichtliche Druck-/Rechenfehler berechtigen AVT zur Vertragsanfechtung. Es gilt dt. Recht. Gerichtsstand ist Düsseldorf, Dt.. Vorstehende Bestimmungen gelten nur, falls nach Druck in Kraft tretende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden am nächsten kommt.
     
   
       
 
   
   
   
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